Europäische Bescheinigung und türkisches Verfahren
Das Europäische Nachlasszeugnis gehört zum europäischen Erbrechtsrahmen. Die Türkei ist kein daran gebundener EU-Mitgliedstaat. Eine in Deutschland oder Österreich verwendete Bescheinigung ersetzt daher nicht automatisch einen türkischen Erbnachweis und ändert keinen türkischen Grundbucheintrag. Prüfen Sie zunächst, welche Behörde das Dokument ausgestellt hat und für welches Vermögen es benötigt wird.
Erbfolge und anzuwendendes Recht prüfen
Staatsangehörigkeiten, Familienverhältnisse, Testamente und Vermögensorte bestimmen die Prüfung. Für in der Türkei gelegene Immobilien sind die türkischen Kollisionsregeln besonders wichtig. Das ausländische Zeugnis kann Beweismittel sein; seine konkrete Wirkung und die Anforderungen der türkischen Bank oder Behörde bleiben gesondert zu klären. Apostille und Übersetzung bestätigen nicht automatisch die materielle Erbberechtigung.
Unterlagen aus beiden Ländern zusammenführen
Stellen Sie vollständiges Zeugnis, Sterbeurkunde, Familiennachweise, Testament und vorhandene Gerichtsentscheidungen zusammen. Ergänzen Sie rechtmäßig verfügbare Grundbuch- oder Bankangaben. Namensabweichungen und nachträgliche Berichtigungen müssen erklärt werden. Stimmen Sie den deutschen oder österreichischen Nachlassvorgang mit dem türkischen Mandat ab: Erbnachweis, Anerkennung, Steuer und Registerumschreibung sind unterschiedliche Arbeitsschritte.
Fragen zum Verfahren
Reicht das Europäische Nachlasszeugnis für das Tapu?
Nicht automatisch. Die Wirkung des Dokuments und das türkische Registerverfahren müssen gesondert geprüft werden.