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Turkey-Legal-Ratgeber

Europäisches Nachlasszeugnis und Vermögen in der Türkei

Wirkung des Europäischen Nachlasszeugnisses bei türkischen Immobilien und Bankvermögen: Erbnachweis und weitere Schritte.

Europäische Bescheinigung und türkisches Verfahren

Das Europäische Nachlasszeugnis gehört zum europäischen Erbrechtsrahmen. Die Türkei ist kein daran gebundener EU-Mitgliedstaat. Eine in Deutschland oder Österreich verwendete Bescheinigung ersetzt daher nicht automatisch einen türkischen Erbnachweis und ändert keinen türkischen Grundbucheintrag. Prüfen Sie zunächst, welche Behörde das Dokument ausgestellt hat und für welches Vermögen es benötigt wird.

Erbfolge und anzuwendendes Recht prüfen

Staatsangehörigkeiten, Familienverhältnisse, Testamente und Vermögensorte bestimmen die Prüfung. Für in der Türkei gelegene Immobilien sind die türkischen Kollisionsregeln besonders wichtig. Das ausländische Zeugnis kann Beweismittel sein; seine konkrete Wirkung und die Anforderungen der türkischen Bank oder Behörde bleiben gesondert zu klären. Apostille und Übersetzung bestätigen nicht automatisch die materielle Erbberechtigung.

Unterlagen aus beiden Ländern zusammenführen

Stellen Sie vollständiges Zeugnis, Sterbeurkunde, Familiennachweise, Testament und vorhandene Gerichtsentscheidungen zusammen. Ergänzen Sie rechtmäßig verfügbare Grundbuch- oder Bankangaben. Namensabweichungen und nachträgliche Berichtigungen müssen erklärt werden. Stimmen Sie den deutschen oder österreichischen Nachlassvorgang mit dem türkischen Mandat ab: Erbnachweis, Anerkennung, Steuer und Registerumschreibung sind unterschiedliche Arbeitsschritte.

Fragen zum Verfahren

Reicht das Europäische Nachlasszeugnis für das Tapu?

Nicht automatisch. Die Wirkung des Dokuments und das türkische Registerverfahren müssen gesondert geprüft werden.

Rechtsquellen

Internationales Privatrecht – Gesetz Nr. 5718Türkisches Zivilgesetzbuch – Gesetz Nr. 4721European Succession Regulation — EU 650/2012
Türkisches Erbrecht für Erben im Ausland