Die Vertretungskette des Unternehmens feststellen
Ein Ansprechpartner darf nicht automatisch die Prozessvollmacht unterschreiben. Ermitteln Sie Gesellschaft, Registerstaat, aktuelle Organe und Zeichnungsregelung. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung und Muttergesellschaft sind zu unterscheiden. Registerauszug, Satzung oder Organbeschluss können zeigen, wie der Auftrag das Unternehmen wirksam bindet. Eine Visitenkarte ersetzt diese Nachweise nicht.
Den Beschluss auf die konkrete Aufgabe abstimmen
Gründung, Klage, Forderungseinzug, Vergleich und Vermögensverfügung können unterschiedliche Befugnisse verlangen. Ein Beschluss sollte die freigegebene Handlung und den Zeichnungsberechtigten benennen. Gesamtvertretung und spätere Änderungen müssen berücksichtigt werden. Die Rechtsfähigkeit und Vertretung nach dem ausländischen Recht sowie die Anforderungen der türkischen Stelle werden gesondert geprüft.
Vor Beglaubigung und Übersetzung prüfen
Lassen Sie Wortlaut und Belege vor der notariellen Behandlung, Apostille und Übersetzung prüfen. Die Beglaubigung einer amtlichen Unterschrift bestätigt nicht alle materiellen Vertretungsbefugnisse. Bewahren Sie Auszug, Beschluss und Vollmacht als zusammengehörige Unterlagen auf. Vereinbaren Sie ausdrücklich, wer einen Vergleich genehmigt und wer Berichte erhält; operative Ansprechpartner und rechtliche Vertretung sind verschiedene Rollen.
Fragen zum Verfahren
Darf der Vertriebsleiter eine Prozessvollmacht unterschreiben?
Nur mit nachgewiesener ausreichender Vertretungsmacht und unter Beachtung der einschlägigen Anforderungen. Die Stellenbezeichnung allein genügt nicht.