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Turkey-Legal-Ratgeber

Vertretungsnachweise ausländischer Unternehmen in der Türkei

Registerauszug, Organbeschluss und Vollmacht für türkische Gerichts- und Unternehmensangelegenheiten.

Die Vertretungskette des Unternehmens feststellen

Ein Ansprechpartner darf nicht automatisch die Prozessvollmacht unterschreiben. Ermitteln Sie Gesellschaft, Registerstaat, aktuelle Organe und Zeichnungsregelung. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung und Muttergesellschaft sind zu unterscheiden. Registerauszug, Satzung oder Organbeschluss können zeigen, wie der Auftrag das Unternehmen wirksam bindet. Eine Visitenkarte ersetzt diese Nachweise nicht.

Den Beschluss auf die konkrete Aufgabe abstimmen

Gründung, Klage, Forderungseinzug, Vergleich und Vermögensverfügung können unterschiedliche Befugnisse verlangen. Ein Beschluss sollte die freigegebene Handlung und den Zeichnungsberechtigten benennen. Gesamtvertretung und spätere Änderungen müssen berücksichtigt werden. Die Rechtsfähigkeit und Vertretung nach dem ausländischen Recht sowie die Anforderungen der türkischen Stelle werden gesondert geprüft.

Vor Beglaubigung und Übersetzung prüfen

Lassen Sie Wortlaut und Belege vor der notariellen Behandlung, Apostille und Übersetzung prüfen. Die Beglaubigung einer amtlichen Unterschrift bestätigt nicht alle materiellen Vertretungsbefugnisse. Bewahren Sie Auszug, Beschluss und Vollmacht als zusammengehörige Unterlagen auf. Vereinbaren Sie ausdrücklich, wer einen Vergleich genehmigt und wer Berichte erhält; operative Ansprechpartner und rechtliche Vertretung sind verschiedene Rollen.

Fragen zum Verfahren

Darf der Vertriebsleiter eine Prozessvollmacht unterschreiben?

Nur mit nachgewiesener ausreichender Vertretungsmacht und unter Beachtung der einschlägigen Anforderungen. Die Stellenbezeichnung allein genügt nicht.

Rechtsquellen

Türkisches Handelsgesetzbuch – Gesetz Nr. 6102Invest in Türkiye – UnternehmensgründungHCCH – Apostille-Übereinkommen, vollständiger Text
Gesellschaftsrecht in der Türkei für internationale Unternehmen