TÜRKISCHES STRAFRECHT · AV. MURAT ADAR

Rechtsmittel: İstinaf und Temyiz

Ein Urteil kann abhängig von seiner Art und den gesetzlichen Voraussetzungen mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Deutsche Begriffe erklären die Funktion, ersetzen aber die türkischen Verfahrensregeln nicht.

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İstinaf

Die Prüfung durch ein regionales Berufungsgericht wird als istinaf bezeichnet. Zulässigkeit und Prüfungsumfang ergeben sich aus der Strafprozessordnung und dem angegriffenen Urteil. Die Verteidigung untersucht konkrete Fehler bei Tatsachenfeststellung, Beweiswürdigung und rechtlicher Bewertung.

Temyiz

Die Überprüfung durch den Kassationsgerichtshof Yargıtay ist nicht für jede Entscheidung eröffnet. Ob temyiz möglich ist, muss anhand der Entscheidung und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden. Eine Rechtsmittelbelehrung und der gesamte Verfahrensverlauf sind hierfür wichtig.

Fristen bestimmen

Fristbeginn und zulässiger Rechtsbehelf lassen sich nicht zuverlässig aus dem Datum eines einzelnen Fotos ableiten. Stellen Sie die begründete Entscheidung, Zustellungsunterlagen und bereits eingereichte Anträge zusammen. Für ältere und neue Entscheidungen können unterschiedliche zeitliche Regelungen relevant sein.

Begründung und Vollstreckung

Eine überzeugende Begründung benennt überprüfbare Fehler mit Bezug auf Akte und Gesetz. Ob eine Entscheidung bereits rechtskräftig ist und vollstreckt werden kann, ist gesondert festzustellen. Individuelle Verfassungsbeschwerden haben eigene Voraussetzungen und ersetzen nicht automatisch die ordentlichen Rechtsmittel.

Für die erste Besprechung

  • Zuständige Behörde und vollständiges Aktenzeichen
  • Verfahrensrolle und aktueller Aufenthaltsort
  • Vorhandene Dokumente und Zustellungsnachweise
  • Bekannte Termine und konkrete Fragen

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Weiterführender Leitfaden in türkischer Sprache →

Die Informationen erläutern allgemeine Verfahrensfragen. Fristen, Erfolgsaussichten und anwendbare Gesetzesfassungen müssen anhand der konkreten Akte geprüft werden.

Ihr Verfahren besprechen

Nennen Sie Verfahrensstand, Aktenzeichen und bekannte Termine. Die Beratungssprache und der Umfang der Tätigkeit werden vorab abgestimmt.

Weitere Leitfäden