TÜRKISCHES STRAFRECHT · AV. MURAT ADAR

Betäubungsmittelvorwürfe in der Türkei

Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln können unterschiedliche rechtliche Einordnungen haben. Konsumbezogene Vorwürfe und Handel dürfen nicht ohne Prüfung gleichgesetzt werden.

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Vorwurf und Einordnung

Art und Menge der Substanz, Untersuchungsergebnisse, Auffindesituation und weitere Beweismittel können relevant sein. Die Einordnung hängt nicht allein von einer Mengenangabe ab. Anklage, Gutachten und die Begründung behördlicher Maßnahmen sind gemeinsam zu lesen.

Durchsuchung und Sicherstellung

Die Verteidigung prüft die Rechtsgrundlage der Durchsuchung, die Protokolle und die Dokumentation der sichergestellten Gegenstände. Wichtig sind Ort, Zeitpunkt, anwesende Personen und die Zuordnung einzelner Gegenstände. Widersprüche müssen anhand konkreter Unterlagen erläutert werden.

Aussage und Haft

Eine Aussage sollte nicht auf einer Vermutung über einen pauschalen Strafrahmen beruhen. Bestehen Haft oder gerichtliche Auflagen, sind diese zusätzlich zu den materiellen Vorwürfen zu prüfen. Informationen über Behandlung, Gesundheit oder persönliche Verhältnisse können je nach Verfahrenslage relevant werden.

Unterlagen für die Prüfung

Benötigt werden insbesondere Vernehmungsprotokolle, Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolle, Laborberichte und richterliche Beschlüsse. Liegen nur einzelne Dokumente vor, sollte die Kanzlei erfahren, welche Unterlagen fehlen und welche Stelle das Verfahren führt.

Für die erste Besprechung

  • Zuständige Behörde und vollständiges Aktenzeichen
  • Verfahrensrolle und aktueller Aufenthaltsort
  • Vorhandene Dokumente und Zustellungsnachweise
  • Bekannte Termine und konkrete Fragen

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Weiterführender Leitfaden in türkischer Sprache →

Die Informationen erläutern allgemeine Verfahrensfragen. Fristen, Erfolgsaussichten und anwendbare Gesetzesfassungen müssen anhand der konkreten Akte geprüft werden.

Ihr Verfahren besprechen

Nennen Sie Verfahrensstand, Aktenzeichen und bekannte Termine. Die Beratungssprache und der Umfang der Tätigkeit werden vorab abgestimmt.

Weitere Leitfäden