Aktenlage feststellen
Übermitteln Sie Gericht oder Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Ihre Verfahrensrolle und vorhandene Dokumente. Die Kanzlei prüft nach Mandatierung und erforderlicher Legitimation die verfügbaren Akteninformationen. Eine allgemeine Internetsuche kann den persönlichen Verfahrensstatus nicht abschließend klären.
Vollmacht aus dem Ausland
Je nach Zweck kommen eine Vollmacht über eine türkische Auslandsvertretung oder eine ausländische notarielle Urkunde mit erforderlicher Beglaubigung und Übersetzung in Betracht. Der genaue Wortlaut und die Anerkennungsvoraussetzungen sollten vor der Beurkundung abgestimmt werden.
Reise und Anwesenheit
Prüfen Sie vor einer Reise bekannte Ladungen, Haftbefehle und gerichtliche Kontrollmaßnahmen. Eine Mandatierung hebt solche Maßnahmen nicht auf. Ob persönliches Erscheinen, eine besondere Vernehmungsform oder ein Antrag möglich ist, entscheidet sich nach dem konkreten Verfahren.
Grenzen der Begleitung
Ein türkisches Strafverfahren und mögliche deutsche Verfahren sind voneinander zu unterscheiden. Auslieferung, internationale Rechtshilfe und konsularische Fragen benötigen eine gesonderte Prüfung. Die deutschsprachigen Informationen auf dieser Website beziehen sich auf türkisches Recht.
Für die erste Besprechung
- Zuständige Behörde und vollständiges Aktenzeichen
- Verfahrensrolle und aktueller Aufenthaltsort
- Vorhandene Dokumente und Zustellungsnachweise
- Bekannte Termine und konkrete Fragen
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
- Türkische Strafprozessordnung – CMK Nr. 5271 (Türkisch) ↗
- Türkisches Strafgesetzbuch – TCK Nr. 5237 (Türkisch) ↗
- Strafvollstreckungsgesetz Nr. 5275 (Türkisch) ↗
Weiterführender Leitfaden in türkischer Sprache →
Die Informationen erläutern allgemeine Verfahrensfragen. Fristen, Erfolgsaussichten und anwendbare Gesetzesfassungen müssen anhand der konkreten Akte geprüft werden.