TÜRKISCHES STRAFRECHT · AV. MURAT ADAR

Türkische Strafverfahren aus Deutschland begleiten

Auch bei Wohnsitz in Deutschland können in der Türkei Ermittlungen, Ladungen oder rechtskräftige Entscheidungen bestehen. Die Vorbereitung beginnt mit belastbaren Akteninformationen.

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Aktenlage feststellen

Übermitteln Sie Gericht oder Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Ihre Verfahrensrolle und vorhandene Dokumente. Die Kanzlei prüft nach Mandatierung und erforderlicher Legitimation die verfügbaren Akteninformationen. Eine allgemeine Internetsuche kann den persönlichen Verfahrensstatus nicht abschließend klären.

Vollmacht aus dem Ausland

Je nach Zweck kommen eine Vollmacht über eine türkische Auslandsvertretung oder eine ausländische notarielle Urkunde mit erforderlicher Beglaubigung und Übersetzung in Betracht. Der genaue Wortlaut und die Anerkennungsvoraussetzungen sollten vor der Beurkundung abgestimmt werden.

Reise und Anwesenheit

Prüfen Sie vor einer Reise bekannte Ladungen, Haftbefehle und gerichtliche Kontrollmaßnahmen. Eine Mandatierung hebt solche Maßnahmen nicht auf. Ob persönliches Erscheinen, eine besondere Vernehmungsform oder ein Antrag möglich ist, entscheidet sich nach dem konkreten Verfahren.

Grenzen der Begleitung

Ein türkisches Strafverfahren und mögliche deutsche Verfahren sind voneinander zu unterscheiden. Auslieferung, internationale Rechtshilfe und konsularische Fragen benötigen eine gesonderte Prüfung. Die deutschsprachigen Informationen auf dieser Website beziehen sich auf türkisches Recht.

Für die erste Besprechung

  • Zuständige Behörde und vollständiges Aktenzeichen
  • Verfahrensrolle und aktueller Aufenthaltsort
  • Vorhandene Dokumente und Zustellungsnachweise
  • Bekannte Termine und konkrete Fragen

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Weiterführender Leitfaden in türkischer Sprache →

Die Informationen erläutern allgemeine Verfahrensfragen. Fristen, Erfolgsaussichten und anwendbare Gesetzesfassungen müssen anhand der konkreten Akte geprüft werden.

Ihr Verfahren besprechen

Nennen Sie Verfahrensstand, Aktenzeichen und bekannte Termine. Die Beratungssprache und der Umfang der Tätigkeit werden vorab abgestimmt.

Weitere Leitfäden