In diesem Ratgeber
1. Der Personenstandsregisterauszug2. Formül A, B und C unterscheiden3. e-Devlet und Auslandsverwendung4. Bevor Sie bestellenUnterlagenHäufige FragenDer Personenstandsregisterauszug
Der Nüfus Kayıt Örneği gibt Registerinformationen wieder. Umfang und Erläuterungen müssen zum Zweck passen. Für einzelne deutsche Vorgänge wird ein vollständiger Auszug mit sämtlichen relevanten Erläuterungen verlangt. Die deutschen Auslandsvertretungen nennen bei bestimmten Namenserklärungen ausdrücklich einen solchen umfassenden Auszug.
Formül A, B und C unterscheiden
Formül A betrifft die Geburt, Formül B die Eheschließung und Formül C den Sterbefall. Diese mehrsprachigen Auszüge sind zweckbezogene Urkunden und ersetzen nicht für jede Anfrage einen vollständigen Registerauszug. Das türkische Konsularportal erläutert die Ausstellung über Vertretungen in den betreffenden Mitgliedstaaten der Personenstandskommission.
e-Devlet und Auslandsverwendung
Die NVI weist darauf hin, dass über e-Devlet bezogene Registerauszüge denselben rechtlichen Wert wie die entsprechenden behördlichen Dokumente haben. Ob die konkrete deutsche Behörde genau diese elektronische oder ausgedruckte Form akzeptiert, ist trotzdem anhand ihres Verfahrens zu klären. Eine Aussage zum türkischen Rechtswert ersetzt nicht ihre Anforderungen an Übersetzung, Form oder Aktualität.
Bevor Sie bestellen
Bitten Sie die empfangende Stelle um den genauen Dokumentennamen und gegebenenfalls um Angaben zu Erläuterungen, Datum, Übersetzung und Bestätigung. Teilen Sie mit, ob Sie türkischer Staatsangehöriger oder Mavi-Kart-Berechtigter sind. Bei historischen Einträgen kann es wichtig sein, welche Änderungen und Staatsangehörigkeitsangaben im Dokument sichtbar sein müssen.
Unterlagen für die erste Prüfung
Die Liste dient der Vorbereitung. Zusätzliche Nachweise richten sich nach dem konkreten Vorgang.
- Schriftliche Anforderung der deutschen Stelle
- Ausweis oder Pass
- Daten der betroffenen Person und Familienbeziehungen
- Information zum aktuellen Staatsangehörigkeitsstatus
- Vorhandene ältere Auszüge zum Vergleich
Häufige Fragen
Sind Formül B und Familienregisterauszug dasselbe?
Nein. Formül B ist ein internationaler Heiratsregisterauszug; der Familienregisterauszug hat einen anderen Umfang.
Kann ein e-Devlet-Auszug verwendet werden?
Seinen türkischen Rechtswert bestätigt die NVI. Die konkrete Formanforderung der deutschen Stelle muss zusätzlich geklärt werden.
Braucht jede Urkunde eine Übersetzung?
Das hängt von Urkundenart, Abkommen und der Anforderung der empfangenden Behörde ab.
Offizielle Quellen
- NVI: Auszüge aus dem Personenstandsregister
- Türkisches Außenministerium: Konsularische Fragen
- Auswärtiges Amt: Namenserklärung im Verhältnis Deutschland–Türkei
Die Darstellung erläutert allgemeine Schritte. Zuständigkeit, anwendbares Recht und erforderliche Dokumente richten sich nach Ihrem Einzelfall. Behördenhinweise können sich ändern.