ADAR HUKUKDeutsch • TÜRKİYE

TÜRKISCHES SCHEIDUNGS- UND FAMILIENRECHT • AUSLANDSMANDATE

Scheidungsanwalt in der Türkei für Mandanten, die im Ausland leben.

Deutschsprachige Erstkommunikation zu Scheidungsverfahren in der Türkei, Vollmachten aus dem Ausland, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

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Beratung zum türkischen RechtLänderbezogene DokumentenprüfungKeine Erfolgs- oder Ergebnisgarantie

DIE WICHTIGSTE FRAGE AUS DEM AUSLAND

Kann ich das Verfahren führen, ohne in die Türkei zu reisen?

Bei geeigneten Verfahren kann ein türkischer Rechtsanwalt mit einer ordnungsgemäß formulierten Spezialvollmacht zahlreiche Schritte übernehmen: Klageeinreichung, Schriftsätze, Zustellungen, Verfahrensverfolgung sowie bestimmte Register-, Anerkennungs- und Vollstreckungsschritte. Die Vollmacht kann bei einem türkischen Konsulat oder vor einem ausländischen Notar errichtet werden. Beim ausländischen Notar sind je nach Staat Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte türkische Übersetzung zu prüfen.

Eine Vertretung bedeutet jedoch nicht, dass die persönliche Mitwirkung immer entfällt. Bei der einvernehmlichen Scheidung nach Art. 166 Abs. 3 des türkischen Zivilgesetzbuchs muss das Gericht beide Ehegatten persönlich anhören. Auch in anderen Verfahren kann das Gericht persönliches Erscheinen oder eine Beweisaufnahme anordnen. Deshalb werden Verfahrensart, Gericht, Länderbezug und vorhandene Unterlagen vor einer Reiseplanung getrennt geprüft.

Deutschsprachige Themenwege

Häufige Anliegen

01

Scheidung in der Türkei

Zuständigkeit, anwendbares Recht und Ablauf des Verfahrens.

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02

Scheidung aus dem Ausland

Vollmacht, Konsulat, Apostille, Übersetzung und persönliche Anhörung.

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03

Kinder, Unterhalt und Vermögen

Sorgerecht, Umgang, Zahlungen und eheliches Vermögen.

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04

Ausländische Scheidung anerkennen

Rechtskraft, Apostille, Registereintragung und Vollstreckung.

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FÜR WEN DIESE SEITE BESTIMMT IST

Türkisches Verfahren und ausländische Dokumente in einem gemeinsamen Plan.

Die deutschsprachige Struktur richtet sich an Personen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, an türkische Staatsangehörige im Ausland, ausländische Ehegatten sowie Familien mit Wohnsitz, Kindern, Vermögen oder Entscheidungen in mehreren Staaten.

DeutschlandÖsterreichSchweiz

ZUSTÄNDIGKEIT • ANWENDBARES RECHT • VERFAHREN

Der Bezug zur Türkei beantwortet noch nicht alle internationalen Fragen.

Eheschließungsort, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten, letzter gemeinsamer Wohnort, Aufenthaltsort der Kinder, Vermögen und bereits anhängige ausländische Verfahren werden auf einer Zeitachse zusammengeführt. Die internationale Zuständigkeit türkischer Gerichte und das anzuwendende Recht sind getrennte Fragen; für Kinder, Unterhalt und Güterrecht können zusätzliche Regeln gelten.

Ist ein türkisches Verfahren sinnvoll, müssen Klageart, Tatsachen, Anträge, ladungsfähige Anschriften und rechtmäßig erlangte Beweismittel zusammenpassen. Lebt die andere Partei im Ausland, beeinflussen internationale Zustellung und Übersetzung häufig Fristen, Termine und Rechtskraft. Eine informelle Nachricht ersetzt keine wirksame gerichtliche Zustellung.

  • Alle Staatsangehörigkeiten und tatsächlichen Aufenthaltsorte erfassen.
  • Bestehende Verfahren oder rechtskräftige Entscheidungen im Ausland prüfen.
  • Scheidungsstatus, Kinder, Unterhalt und Vermögen getrennt planen.
  • Vorab klären, in welchem Staat die Entscheidung wirken soll.

EINVERNEHMLICH ODER STREITIG

Einvernehmliche und streitige Scheidung haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Für die einvernehmliche Scheidung nach Art. 166 Abs. 3 muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Erforderlich sind ein gemeinsamer Antrag oder die Annahme der Klage, freie persönliche Erklärungen vor dem Richter und eine genehmigungsfähige Regelung der finanziellen Scheidungsfolgen und der Kinderbelange. Eine unterschriebene Vereinbarung allein löst die Ehe nicht auf.

Bei der streitigen Scheidung müssen der gesetzliche Scheidungsgrund, die konkreten Tatsachen, zulässige Beweise und die beantragten Rechtsfolgen schlüssig aufgebaut werden. Vorläufige Maßnahmen zu Schutz, Wohnung, Kindern und Unterhalt sollten früh geprüft werden. Eine Auslandsanschrift macht die Zustellung zu einem eigenen Verfahrensabschnitt.

VOLLMACHT • KONSULAT • APOSTILLE

Der richtige Urkundenweg wird vor dem Notar- oder Konsulatstermin festgelegt.

Ein türkisches Generalkonsulat kann regelmäßig eine türkischsprachige Spezialvollmacht errichten. Bei einer Vollmacht vor einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Notar sind je nach Urkunde und Staat Apostille oder andere Beglaubigung sowie eine ordnungsgemäße türkische Übersetzung zu organisieren. Apostille und Übersetzung erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Scheidung, Anerkennung, Vollstreckung, Vergleich, Verzicht, Zustellung und Personenstandsangelegenheiten können ausdrückliche Einzelermächtigungen verlangen. Namen, frühere Familiennamen, Identitätsangaben und Anwaltsdaten müssen in allen Unterlagen übereinstimmen. Flug und Urlaub sollten erst geplant werden, wenn die persönliche Anhörung realistisch eingeordnet ist.

  • Zuständiges türkisches Konsulat oder ausländischen Notar bestimmen.
  • Vollmachtstext auf das konkrete Verfahren abstimmen.
  • Foto-, Original-, Apostille- und Übersetzungsvorgaben prüfen.
  • Urkunde, Anlagen und Apostilleseiten vollständig aufbewahren.

SORGERECHT • UNTERHALT • VERMÖGEN

Kinder- und Vermögensfragen werden nicht automatisch durch den Scheidungsausspruch erledigt.

Bei Sorgerecht und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Staatsangehörigkeit oder Reisepass entscheiden nicht allein. Alltagsbetreuung, Stabilität, Sicherheit, Schule, Gesundheit, Bindungen und gegebenenfalls der Kindeswille können berücksichtigt werden. Eine grenzüberschreitende Verbringung oder Zurückhaltung kann zusätzlich ein eigenständiges Haager Rückführungsverfahren auslösen.

Für Kindes- oder Ehegattenunterhalt gibt es keinen für alle Fälle geltenden festen Prozentsatz. Anspruchsart, Bedarf, Einkommen, Lebensverhältnisse und Beweise werden konkret gewürdigt. Beim ehelichen Vermögen sind Güterstand, Erwerbszeitpunkt, Finanzierungsquelle, Eigentum und Schulden zu erfassen; ausländische Vermögenswerte können weitere Verfahren erfordern.

AUSLÄNDISCHES URTEIL • WIRKUNG IN DER TÜRKEI

Anerkennung und Vollstreckung haben unterschiedliche Funktionen.

Eine in Deutschland, Österreich oder der Schweiz rechtskräftige Scheidung ändert den türkischen Personenstand nicht in jeder Konstellation automatisch. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 27/A des türkischen Personenstandsgesetzes erfüllt sind, kann eine behördliche Eintragung in Betracht kommen; andernfalls ist eine gerichtliche Anerkennung zu prüfen.

Die Anerkennung betrifft die Statuswirkung der ausländischen Entscheidung. Zahlungs-, Herausgabe- oder Leistungspflichten können zusätzlich eine Vollstreckbarerklärung verlangen. Vollständige Entscheidung, Rechtskraftnachweis, gegebenenfalls Zustellungsunterlagen, Apostille oder sonstige Echtheitsbestätigung und beglaubigte türkische Übersetzung werden als zusammenhängendes Dokumentenpaket geprüft.

DEUTSCHLAND • ÖSTERREICH • SCHWEIZ

Entscheidungs- und Konsulatswege unterscheiden sich nach Staat und Region.

In deutschen Unterlagen begegnen häufig Scheidungsbeschluss und Rechtskraftvermerk, in Österreich etwa Rechtskraftbestätigung; in der Schweiz können Kanton und Entscheidungssprache maßgeblich sein. Diese Bezeichnungen werden nicht schematisch gleichgesetzt. Vor Apostille und Übersetzung wird geprüft, welches Dokument die Rechtskraft tatsächlich nachweist.

Für Konsulatsangelegenheiten ist die Zuständigkeit nach Wohnort zu kontrollieren. Adar Hukuk Bürosu berät zum türkischen Recht. Für die Wirkung einer türkischen Entscheidung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann die Abstimmung mit einem dort zugelassenen Rechtsanwalt notwendig sein.

KURZE ERSTEINSCHÄTZUNG

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Zehn Antworten vor der Kontaktaufnahme mit einem Scheidungsanwalt in der Türkei.

Kann ich mich in der Türkei scheiden lassen, ohne dorthin zu reisen?

Viele Verfahrenshandlungen können mit Spezialvollmacht durch einen türkischen Anwalt erledigt werden. Persönliche Mitwirkung kann dennoch erforderlich sein; bei der einvernehmlichen Scheidung muss der Richter beide Ehegatten persönlich anhören. Das konkrete Gericht und die Verfahrensart sind entscheidend.

Kann ich mich aus dem Ausland von meinem türkischen Ehepartner scheiden lassen?

Das kann möglich sein. Zunächst werden internationale Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, anzuwendendes Recht, Auslandszustellung und bereits bestehende Verfahren geprüft. Die türkische Staatsangehörigkeit allein beantwortet nicht alle Fragen.

Wie erteile ich einem Rechtsanwalt in der Türkei Vollmacht?

Eine Spezialvollmacht kann beim zuständigen türkischen Konsulat oder vor einem ausländischen Notar errichtet werden. Beim ausländischen Notar können Apostille beziehungsweise Legalisation und türkische Übersetzung erforderlich sein. Der Text sollte vor der Unterzeichnung abgestimmt werden.

Kann das türkische Konsulat eine Scheidungsvollmacht ausstellen?

Türkische Auslandsvertretungen nehmen notarielle Aufgaben wahr und können eine türkischsprachige Vollmacht errichten. Terminart, Identität, Foto, Anwaltsangaben und besondere Ermächtigungen sind vor dem Termin bei der zuständigen Vertretung zu bestätigen.

Brauche ich immer eine Apostille?

Nein. Ausstellungsstaat, Art der Urkunde, Verwendungszweck und anwendbare Übereinkommen bestimmen den Beglaubigungsweg. Eine Übersetzung ist davon getrennt zu beurteilen.

Ist mein ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei automatisch wirksam?

Nicht für jeden Zweck. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann eine behördliche Eintragung möglich sein; andernfalls wird gerichtliche Anerkennung geprüft. Vollstreckbare finanzielle Regelungen können ein zusätzliches Verfahren erfordern.

Wie entscheidet ein türkisches Gericht über das Sorgerecht?

Maßgeblich ist das Kindeswohl. Betreuung, Stabilität, Sicherheit, Schule, Gesundheit, Bindungen und gegebenenfalls der Kindeswille werden fallbezogen bewertet. Der Reisepass eines Elternteils entscheidet nicht allein.

Wie werden Kindes- und Ehegattenunterhalt berechnet?

Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz. Anspruchsart, Bedarf, Einkommen und Vermögen, Lebensbedingungen, Kinderkosten und Belege werden im konkreten Verfahren bewertet.

Wie wird das eheliche Vermögen nach der Scheidung geteilt?

Güterstand, Ehe- und Erwerbsdaten, Finanzierungsquelle, Eigentum, Schulden und Vereinbarungen sind zu erfassen. Der Scheidungsausspruch überträgt nicht automatisch jedes in- oder ausländische Vermögen.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Türkei?

Eine pauschale Dauer ist nicht seriös. Einigung, Streitpunkte, Auslandszustellung, Beweise, Gutachten, Gerichtsbelastung, Rechtsmittel und Rechtskraft beeinflussen den Zeitplan. Deshalb wird ein verfahrensbezogener Stufenplan erstellt.

Av. Murat Adar

RECHTSANWALT UND RECHTLICHE PRÜFUNG

Av. Murat Adar

Av. Murat Adar ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Istanbul und seit 1999 in der Türkei als Rechtsanwalt tätig. Seine Arbeit umfasst insbesondere Scheidungs- und Familienrecht; außerdem ist er Mediator und Schlichter. Eine deutschsprachige Erstkommunikation kann organisiert werden.

Rechtsanwaltskammer IstanbulTätig seit 1999MediatorSchlichterKanzlei in Istanbul
Beruflicher Hintergrund und Nachweise

DIPLOM, BERUFSZULASSUNG UND FORTBILDUNGEN

Berufliche Qualifikationen und Fortbildungen

Ausgewählte Nachweise über die juristische Ausbildung, Berufszulassung und Befähigungen von Rechtsanwalt Murat Adar sowie über seine Fortbildungen in verschiedenen Rechtsgebieten.

Berufliche Nachweise von Rechtsanwalt Murat Adar: juristisches Diplom, Rechtsanwaltszulassung sowie Mediations- und Schlichtungszertifikate
Identitäts-, Register-, Serien- und Verifizierungsnummern wurden vor der Veröffentlichung unleserlich gemacht.

PRIMÄRE UND AMTLICHE QUELLEN

Rechtsgrundlagen dieser Informationen

Dokumentenlisten und die Praxis ausländischer Behörden sind am Tag der Antragstellung erneut zu prüfen.

AMTLICHE QUELLETürk Medenî Kanunu — Law No. 4721Divorce, children, maintenance and matrimonial propertyQuelle öffnenAMTLICHE QUELLEMilletlerarası Özel Hukuk Kanunu — Law No. 5718Applicable law, jurisdiction, recognition and enforcementQuelle öffnenAMTLICHE QUELLENüfus ve Vatandaşlık İşleri — Boşanma İşlemleriOfficial civil-registry information for foreign divorce decisionsQuelle öffnenAMTLICHE QUELLEHCCH Apostille ConventionOfficial convention text and status tableQuelle öffnen

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