ADAR HUKUK
Kindesrückführung und Türkei: Vorbereitung nach dem Haager Übereinkommen
Rückführung und Sorgerecht unterscheiden sowie Chronologie, gewöhnlichen Aufenthalt und Unterlagen für ein grenzüberschreitendes Verfahren vorbereiten.
Rückführung ist keine endgültige Sorgerechtsentscheidung
Das Haager Übereinkommen von 1980 betrifft widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten. Alter des Kindes, gewöhnlicher Aufenthalt und die Vertragsbeziehung der beteiligten Staaten sind zu prüfen. Die Staatsangehörigkeit allein beantwortet diese Fragen nicht. Die türkische Zentrale Behörde ist die bei der HCCH aufgeführte zuständige Abteilung des Justizministeriums.
Den tatsächlichen Ablauf dokumentieren
Erstellen Sie eine Chronologie zu Alltag, Betreuung, Reiseerlaubnis, geplanter Rückkehr und erster Rückkehrverweigerung. Zustimmung zu Ferien bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einem dauerhaften Umzug. Schulunterlagen, vollständige Nachrichten, Reisedaten und vorhandene Entscheidungen werden danach geordnet, welche Tatsache sie belegen.
Zeitablauf und Einwendungen prüfen
Die Jahresfrist des Übereinkommens ist keine automatische Ausschlussfrist für jeden Antrag. Zustimmung, nachträgliche Billigung, eine schwerwiegende Gefahr oder ein alters- und reifegerechter Widerspruch können gesondert relevant werden. Halten Sie belastende und entlastende Tatsachen fest. Ergebnis und Verfahrensdauer lassen sich nicht aus einer kurzen Schilderung garantieren.
Grenzüberschreitende Schritte abstimmen
Unterstützung durch die Zentrale Behörde, gerichtliche Rückführung und ein bestehendes Sorgerechtsverfahren sind getrennt zu verfolgen. Vollständige Entscheidungen und deren aktueller Stand gehören in die Akte. Übersetzungen und Vertretungsnachweise werden für das jeweilige Verfahren vorbereitet. Informationen zur aktuellen Situation des Kindes bleiben in der Chronologie sichtbar.
Fragen
Garantiert mein Sorgerechtsbeschluss die Rückführung?
Nein. Die Rückführungsvoraussetzungen und die anwendbare Vertragsbeziehung werden eigenständig geprüft.
Amtliche Quellen
Weitere Leitfäden
Allgemeine Informationen. Verfahren und mögliche Ergebnisse hängen von den Unterlagen und Umständen des Einzelfalls ab.